Erbrecht Saar -
Der
Justizminister-Rat der EU hat im Sommer 2012 eine Verordnung zur Angleichung des EU-Erbrechts verabschiedet. Mit der Verordnung sollen
Testamente und Erbfälle mit Auslandsbezug zukünftig besser geregelt werden – also solche, bei denen der Erblasser Bezug zu mehr als einem
Staat hat. Sie ist auf Erbfälle, die ab dem 17. August 2015 eintreten, anwendbar.
Die Erbrechtsverordnung hat zu… mehr
